
Die Festordnung zur Hochzeit
Diese sollen die Gäste zur Ungezwungenheit, Fröhlichkeit und Gemeinschaftlichkeit bewegen. Unsere älteste Festordnung fanden wir in einer Festzeitung aus dem Jahre 1920. Diese unterscheidet sich auch in der Form nicht von heutigen. Eine Sammlung von Festordnungen finden Sie hier.
Viel Spass beim zusammenstellen der lustigen Sprüche.
F e s t o r d n u n g
die mit Beendigung der Feier ihre Gültigkeit verliert
§ 1 Der Eintritt erfolgt durch die Tür, in aufrechter, geistiger und körperlicher Haltung. Für den Abgang bestehen keine besonderen Vorschriften.
§ 2 Wenn wir feiern, feiern wir alle. Wer nicht mitfeiert wird rausgefeuert.
§ 3 Alle Gebisse, Perücken, Gummistiefel und sonstige Wertgegenstände sind beim Hausherr`n abzugeben.
§ 4 Sämtliche Brandstellen werden an der Theke gelöscht.
§ 5 Die Herren werden gebeten, die Damen nicht so fest an sich zu drücken, da sie sonst für gebrochene Herzen veranwortlich gemacht werden müssen.
§ 6 Jeder nehme sich beim Essen das größte Stück, sonst tut es der Nachbar.
§ 7 Sämtliche Lieder sind mitzusingen, wer heiser ist, singt oder piept in den Pausen.
§ 8 Falls es regnet, findet die Feier bei schlechtem Wetter statt.
§ 9 Es herrscht Redefreiheit, doch dürfen nicht mehr als alle auf einmal reden.
§10 Vermeide es mit fettigen Fingern deine Nachbarin zu umarmen.Willst Du es dennoch tun, so lecke sie erst ab (Die Finger!).
§11 Wir bitten alle Gäste, die Füße möglichst unter dem Tisch zu halten.
§12 Es wird weiter gesoffen!
F e s t o r d n u n g
§ 1 Finstere Minen, schlechte Laune, Skatkarten und Strickstrümpfe sind an der Garderobe abzugeben.
§ 2 Das werfen mit Korken, Liebesblicken und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist während des Essens zu unterlassen.
§ 3 Servietten sind zum Schutz des Kleidung gedacht und nicht zum einwickeln der Speisen.
§ 4 Die Tisch- und Festlieder müssen mitgesungen werden. Wer kann, der darf mehrstimmig singen.
§ 5 Wird eine Aufnahme gemacht, so haben die Festteilnehmer ein freundliches Gesicht zu machen, auch die schon länger verheiratet sind.
§ 6 Die Benutzung der Lampen als Schaukeln, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§ 7 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich-und Kirschkernen sowie von Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als werde eine Person noch die Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
§ 8 Es wird ersucht, bei den Ansprachen und diversen Darbietungen den Beifall durch Klatschen und Brüllen zu mäßigen.
§ 9 Der Aufenthalt auf fremden Füßen ist nur im Einverständnis mit der anderen Person erlaubt.
§10 Wer beim Verlassen der Festräume weder wackelt, stolpert noch ein Schluckauf hat, wird als Spielverderber gebrandmarkt.
§11 Auf dem Heimweg sind keine Bäume und Laternenpfähle zu umarmen, dazu sind die mitgebrachten Damen und Herren zu benutzen.
§12 Einhaltung der Festordnung wird strengstens überwacht, mit Bußgeldern muß gerechnet werden.
F e s t o r d n u n g
§ 1 Das Fest beginnt mit dem Anfang und endet mit dem Schluß.
§ 2 Der Ein- und Ausgang ist nur durch die Tür gestattet, möglichst
mit dem Gesicht nach vorn, die Nase in der Mitte.
§ 3 Jeder Gast hat gewaschen und gekämmt zu erscheinen und die
beste Sonntagslaune mitzubringen.
§ 4 Jede Dame hat kußechten Lippenstift zu tragen, um unnötige Verun-
reinigungen der Umwelt zu verhindern.
§ 5 Um Rippenprüche zu vermeiden haben alle kräftigen Umarmungen
zu unterbleiben.
§ 6ex darf aus moralischen Gründen nicht vorgelesen werden.
§ 7 Falls das Licht ausgehen sollte, werden die Männer gebeten, ihre
Flamme zum Entzünden zu bringen.
§ 8 Jeder Gast hat im Interesse seiner sicheren Heimbeförderung ein
Schild mit seiner genauen Adresse bei sich zu führen.
§ 9 Jeder hat morden, mindestens bis Mittag seinen Kater zu pflegen.
§10 Verboten ist, wegen der damit verbundenen Lebensgefahr, das
Werfen mit grühenden Liebesblicken.
§11 Beim Tanzen trete jeder nur auf seine eigenen Füße.
§12 Befreiung vom Tanz wegen Altersschwäche, Rheuma, Hühner-
augen usw., findet nicht statt.
§13 Wer diese Festordnung nicht befolgt, wird höflichst von dieser
Veranstaltung entfernt.
§14 Auf dem Heimweg ist das Umarmen von Straßenbäumen und
ähnlichen Fremdkörpern verboten!
Jeder hat sich an seinen eigenen Zaumzeug festzuhalten.
F e s t o r d n u n g
§1 Unser hautiges Fest beginnt pünktlich mit dem Anfang und dauert
voraussichtlich bis zum Schluß!
§ 2 Erscheinen ist Ehrensache, nach Hause gehen Nebensache!
§ 3 Auf die Garderobe und auf die Frau hat jeder selbst zu achten,
da die Verantwortung zu groß wäre!
§ 4 Wer niemals betrunken war, wird aufgefordert heute ein anständiger
Mensch zu werden!
§ 5 Um die Musik genießen zu können, sind das Rülpsen, Schmatzen
und andere störende Bedürfnisse zu unterlassen!
§ 6 Es ist verboten, mehr zu essen, als mit aller Gewalt heineingeht!
§ 7 Bäume und Säulen sind nicht zu umarmen, hierfür sind die Tisch-
damen bzw. -herren zuständig.
§ 8 Wer am anderen Morgen beim Ausfegen gefunden wird erhält eine
Salzgurke!
§ 9 Bei der heißen Schlacht am kalten Büfett ist darauf zu achten, daß
der Nachbar aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Besteck bedroht
wird.
§10 Sollte sich jemand nach Vorlesung dieses Dokument`s verletzt
fühlen, wir haben genügend kostenloses Verbandsmaterial in der
Hausapotheke deponiert.
§11 Falls es auf dem Heimweg sehr dunkel ist, hat jeder seine eigene
Flamme mitzunehmen!
F e s t o r d n u n g
§ 1 Das Fest beginnt mit dem Anfang und endet später als es beginnt!
§ 2 Wer Durst hat kann trinken, wer keinen hat auch.
Getränke dürfen nur vom Glas in den Magen und keinesfalls umge-
kehrt ausgeschüttet werden!
§ 3 Wer zuviel getrunken hat verschwindet geräuschlos unter dem
Tisch!
§ 4 Die aufrechte Sitzweise ist einzuhalten, liegen dürfen nur die
Flaschen!
§ 5 Sollten evtl. zu fortgeschrittener Stunde einige Anwesende weniger
als 50 % Blut im Alkohol haben, ist es ratsam, sich ihnen nicht mit
brennenden Zigaretten, Streichhölzern usw. zu nähern.
(Explosionsgefahr!)
§ 6 Wer nicht tanzt bekommt den Orden "Steifer Bock"!
§ 7 Auf dem Nachhauseweg sollte man sich nicht von schiefstehenden
Bäumen, schwankenden Häusern und betrukenen Polizisten irre-
führen lassen, sondern seinen geraden Weg weitergehen!
§ 8 Attentate auf die Herausgeber der Festzeitung werden strafrechtlich
(mit einer Saalrunde) verfolgt!
Amtliche Bekanntmachung für die Teilnehmer der Hochzeitsfeier
§ 1 verboten ist es Wein zu verschütten, Küsse zu stehlen oder mit verliebten Blicken umher zu werfen.
§ 2 Jeder soll sich so benehmen, dass, wenn er hinausgeworfen wird, dies erst nach Tisch geschehen kann.
§ 3 Jeder darf reden, sich jedoch nicht festreden.
§ 4 Heitere Vorträge sind nicht nur erlaubt, sondern gar erwünscht. Jedoch ist das Geldsammeln verboten.
§ 5 Jeder hat sich zu amüsieren
§ 6 Finstere Mienen, Strick und Handarbeiten sind in der Garderobe abzugeben
§ 7 Bezüglich der Polizeistunde ist noch nichts bekannt.
§ 8 Es wird auch heute getanzt.
§ 9 Besagt gar nichts
§ 10 Neid, Eifersucht sind den Hochzeitsgästen aufs strengste verboten. Kussfreiheit bleibt bestehen.
§ 11 Bleibt unverändert. Es sei denn, es wird weiter ge.....trunken!
§ 12 Den Jugendlichen Gästen wird empfohlen ja nicht länger als 10 Minuten im Freien zu pausieren. Für Schäden kommen wir nicht auf.
§ 13 Übelnehmen gibt es nicht.
§ 14 Hat jemand bedenken wenn Gäste paarweise für die Nacht untergebracht werden?
§ 15 Das Brautpaar hat auszuhalten bis der letzte Gast weg ist.
§ 16 Wenn alle zu Hause sind ist Polizeistunde.
F e s t o r d n u n g
§ 1 Jeder Gast mit seinem Platz oder seiner Dame zufrieden zu sein.
§ 2 Gegen leere Gläser wird protestiert, doch dürfen wolle Gläser unter
keinen Umständen geduldet werden.
§ 3 Es dürfen nicht mehr als 6 Redner zu gleicher Zeit sprechen.
§ 4 Beim Singen der Lieder muss sich jeder beteiligen, ob er bei
Stimme ist oder nicht.
§ 5 Wer in seiner Rede stecken bleibt, erhält einen Orden, weil er zu
grosser Heiterkeit beiträgt.
§ 6 Das Mitgringen von Hunden ist verboten, doch kann man sich einen
kleinen Spitz anschaffen.
§ 7 Nach Aufhebung der Tafel wird tüchtig getanzt. Die Jugend gibt
dem Alter ein Beispiel.
§ 8 Nach jeder Rede ein Prosit dem Hochzeitspaar! A l s o P r o s i t !
F e s t o r d n u n g
§1 Alle Hochzeitsgäste erhalten dieses Blatt gegen Vorzeigung eines
freundlichen Gesichtes gratis.
§ 2 Bei diesem Fest soll es sehr gemütlich zugehen und der Humor soll
nicht fehlen.
§ 3 Übelnehmen wird nicht gestattet, Übelwerden wird strengstens
untersagt.
§ 4 Jeder hat seine Tischdame- bzw. -herren so zu unterhalten, daß sie
sich nicht langweilen.
§ 5 Leerstehende Gläser sind sofort wieder zu füllen.
§ 6 Das Bier soll durch die Kehle fließen, tu`s nicht auf andere Sachen gießen.
§ 7 Beim Zutrinken sollen die Herren den Damen nicht zu tief in die
Augen sehen. Ein tiefer Blick ins Glas ist dann noch eher zu empfehlen.
§ 8 Beim Essen darf nicht zu viel geredet werden, dazu ist nachher noch Zeit genug.
§ 9 Betrunkene haben die möglichst unauffällig unter den Tisch zu fallen.
§10 Sooft das Brautpaar sich geruht zärtlichen Gefühlen hinzugeben,
haben sich sämtliche Anwesende zu beeilen, diesem Beispiel un-
verzüglich Folge zu leisten.
§11 Vorschützen von Müdigkeit des Herren zum Tanzen ist einfach
unzulässig, jedoch sollen die Damen durch leichtes Tanzen den
Herren die schwere Arbeit erleichtern.
§12 Ausdrücklich verboten ist es, als erster nach Hause zu gehen.
Festverordnung
1. Das Fest hat pünktlich begonnen und hört auf, sobald es zu Ende ist.
2. Wenn es regnet, findet das Fest bei schlechtem Wetter statt.
3. Teilnehmen dürfen nur Anwesende.
4. Finstere Mienen, schlechte Launen, Skatkarten und Strickstrümpfe sind an der Garderobe abzugeben.
5. Das Werfen mit Korken, Liebesblicken und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist während des Essens möglichst zu unterlassen.
6. Servietten sind zum Schutz der Kleidung gedacht und nicht zum Einwickeln der Speisen.
7. Erlaubt ist alles, was zum Gelingen des heutigen Tages beiträgt.
8. Die Tisch- und Festlieder müssen mitgesungen werden. Wer kann, der darf mehrstimmig singen.
9. Wird eine Aufnahme gemacht, so haben die Festteilnehmer ein freundliches Gesicht zu machen, auch die, die schon
länger verheiratet sind.
10. Es ist nicht gestattet, nach der Uhrzeit zu fragen.
11. Wer sich heute nicht amüsiert und mitmacht, wird nach bekannt werden seiner zweiten abfälligen Bemerkung sofort
des Hauses verwiesen.
12. Die Benutzung der Lampen als Schaukeln, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht
gestattet.
13. Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Gastgebers zu dessen Junggesellenzeit werden als böswillige
Verleumdungen erachtet.
14. Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken
und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als weder eine Person noch die Einrichtung der Festräume Schaden
nehmen können.
15. Jeder hat sich so zu benehmen, dass die anderen Teilnehmer noch mindestens eine Woche Gesprächsstoff haben.
16. Es wird ersucht, bei den Ansprachen und diversen Darbietungen den Beifall durch Klatschen und Brüllen zu mäßigen.
17. Der Aufenthalt auf fremden Füßen ist nur im Einverständnis mit der anderen Partei erlaubt.
18. Wer beim Verlassen der Festräume weder wackelt, stolpert noch einen Schluckauf hat, wird als Spielverderber
gebrandmarkt.
19. Gestattet ist das Mitnehmen einer angenehmen Festerinnerung.
20. Auf dem Heimweg sind keine Bäume und Laternenpfähle zu umarmen, dazu sind die mitgebrachten Damen und
Herren zu benutzen.
21. Wer noch fest auf den Beinen steht, hat im Sinne des Lastenausgleichs die Hälfte seiner Kräfte den Wankenden zur
Verfügung zu stellen.
22. Schrumpft die Anzahl der Anwesenden auf weniger als eins zusammen, wird unweigerlich Schluss gemacht.
23. Die Einhaltung der Festordnung wird strengstens überwacht, mit Bußgeldern muss gerechnet werden.
F e s t o r d n u n g
§ 1 Die Selberhochzeit beginnt mit der Abgabe der Geschenke,
danach kann gehen wer will!
§ 2 Weine, Soßen, Speisen usw. dürfen nicht über Kleider und Fräcke
geschüttet werden, da diese möglichweise gepumpt sein könnten!
§ 3 Ringkämpfe um die großen Stücke sind erlaubt,
jedoch ist § 4 zu beanchten!
§ 4 Messer, Gabel und Löffel dienen der Zufuhr von Speisen und nicht
zur Unterstützung irgendwelcher Meinungsverschiedenheiten!
§ 5 Wird gefragt:"Wer will was trinken?" - mußt Du immer wie ein Irrer
winken!
§ 6 Niemand liebkose mit fettigen Fingern mit seiner Tischdame, er
lecke sie vorher ab (die Finger)!
§ 7 Zum Singen sind auch die Gäste verpflichtet,
die zu Hause den Mund nicht aufmachen dürfen!
§ 8 Das Fest wird über alle Runden ausgetragen, Schluß ist erst,
wenn alles k.o. ist.
F e s t o r d n u n g
§ 1 Die Feier beginnt mit dem Anfang und schließt mit dem Ende!
§ 2 Alle Gäste haben superpünklich und mit guter Laune zu erscheinen.
§ 3 Jeder muß selbst zu sehen, daß er einen guten Platz erwischt.
Bei Platzmangel ist der Aufenthalt unter Tischen und Stühlen gestattet.
§ 4 Wem die Schüssel zuerst gereicht wird, nehme stets das größte
Stück, sonst nimmt es der Nachbar!
§ 5 Es ist verboten, unter dem Tisch liegende Bierleichen als Fußbänke
zu benutzen.
§ 6 Sämtliche Lieder werden vorgespielt und hinterher kräftig nachge-
spült. Volle Gläser sind daher sofort zu leeren.
§ 7 Wer seiner schönen Nachbarin das Kleid mit Sauce oder Wein
bekleckert, ist verpflichtet, ihr drei Kleider zu kaufen!
§ 8 Die Servietten sind nicht dazu da, um Verpflegung für den
nächsten Tag einzuwickeln!
§ 9 Das Vorführen von Affen und Katern ist auf den nächsten Tag
zu verschieben.
§ 10 Wer nicht auf seine Kosten kommt, hat die Geschenke trotzdem
zurückzulassen!
§11 Eisbomben sind zu verzehren, bevor sie explodieren und größeren
Schaden anrichten!
§12 Es ist nicht gestattet, der Berberteppiche als Ringermatten sowie die
Lampen als Schaukel zu benutzen.
§13 Entfällt wegen Aberglauben!
§14 Für einen würdevollen Abgang sowie für das komplikationslose
Zurücklegen seines Nachhauseweges hat jeder selbst zu sorgen.
F e s t o r d n u n g
§ 1 Zu dem heutigen Fest hat jeder persönlich zu erscheinen und seine
beste Sonntagslaune mitzubringen.
§ 2 Neid und Eifersucht sind heut streng verboten. Übelnehmen gibt es
nicht, überlwerden ist mit Vorsicht gestattet.
§ 3 Chronische Miemacher werden gebeten, sich am Buffett zu melden.
Sie werden dort kalt gestellt.
§ 4 Jeder kann soviel essen, wie er mit aller Gewalt und fremder Hilfe
hineinbekommt.
§ 5 Bei übermäßigem Alkoholgenuß hat der Betreffende sich ruhig zuverhalten und unauffällig unter dem Tisch zu rutschen.
§ 6 Unter dem Tisch liegende Personen dürfen als Fußbänke benutzt
werden. Sie werden nach der Feier von den Raumpflegerinnen
entfernt.
§ 7 Ist die Teilnehmerzahl auf weniger als eine Person gesunken, so
wird das Fest wegen Mangel an Beteiligung geschlossen.
§ 8 ......und jetzt Ihr lieben Leut`, feiern ist das Motto heut`!
Viel Spaß!
Die Silberhochzeit beginnt mit der Abgabe der Geschenke, danach kann gehen wer will!
Wein, Soßen, Speisen usw. dürfen nicht über Kleider und Fräcke geschüttet werden, da diese möglicherweise gepumpt sein könnten!
Ringkämpfe um die großen Stücke sind nicht erlaubt, jedoch ist nächster Punkt zu beachten!
Messer, Gabel, Löffel dienen der Zufuhr von Speisen und nicht zur Unterstützung irgrndwelcher Meinungsverschiedenheiten!
Wird gefragt: "Wer will was trinken?" mußt du immer wie ein Irrer winken!
Niemand liebkose mit fettigen Fingern seine Tischdame, er lecke sie vorher ab. (Die Finger)
Zum Singen sind auch die Gäste verpflichtet, die zu Hause den Mund nicht aufmachen dürfen!
Das Fest wird über alle Runden ausgetragen, Schluß ist erst wenn alles k.o. ist.