Von Recht und Freiheit

Mit Recht und Freiheit ist es etwas, und du magst dich drum manchmal wehren, und, falls es not tut, auch totschlagen lassen. Aber zu bedenken ist dabei, dass der Nachbar, sei's ein niederer oder höherer oder gleicher, auch sein Recht und seine Freiheit habe - und dass du Fremdes respektieren müsstest wie eigenes, zufolge dem Gebote: Liebe den Nächsten, wie dich selbst. Davon könnte ich dir Beispiele genug vorhalten aus der Weltgeschichte. Es tut's aber auch eine Stadt- und Hausgeschichte.
Ein Herr von Adel wohnte in einem Hause zur Miete im ersten Stock. Der war ein sonderlicher Liebhaber der Jagd - und wenn er des Tages zu Feld und Wald sich herumgetan mit den Hunden, so hielt er des Abends noch ein Nachspiel der Jagd in seinen Zimmern, die Hunde hetzend auf einen ausgestopften Hasen, um sie abzurichten. Das war denn ein Mordslärm.
Nun wohnte über ihm, im zweiten Stocke, ein gelehrter Herr, der auch jagte, aber nicht nach Wild, sondern nach Wissenschaft, welche Stille und Ruhe haben will. Der ließ seinen Herrn Nachbar höflich bedeuten, er möchte den Höllenspektakel einstellen, oder der Teufel solle ihn holen. Worauf der edle Herr erwiderte: Er habe das Recht und die Freiheit, in seiner Wohnung zu tun, was er wolle. Was geschieht? Des andern Tages, als der Junker eben wieder seine Jagd hatte mit Hallo und Hussa - und die Hunde ihr Möglichstes taten mit Gebell und Geheul, da überraschte unsern Jagdliebhaber plötzlich ein Regen unter Dach und Fach. „Was ist das?“ ,fragte er zuerst sich selbst, dann den Kammerdiener, dann den gelehrten Herrn droben im oberen Stock. Der sagte, indem er ihm sein überschwemmtes Zimmer wies: „Herr, Sie jagen, wie ich höre, und ich, wie Sie sehen, fische. Was nun dem einen recht ist, das ist doch dem andern billig?“
Von der Zeit an stellte jener das Jagen ein, und dieser das Fischen im Hause, und beide wohnten fortan zusammen als freundschaftliche Nachbarn, unbeschadet ihres rechten Rechtes und ihrer wahren Freiheit.

L. Aurbacher